Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Kfz-Zulassungsstelle >> Verkauf eines Fahrzeuges
Aktualisiert am: 15.08.2011
MKK-Kennzeichen
Kennzeichen behalten
Neue Fahrzeugpapiere ab dem 01.10.2005
Zulassung und Umschreibung eines Kfz
Außerbetriebsetzung eines Kfz
Wunschkennzeichen
Adressänderung
Eintragungen technischer Änderungen
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
  Verkauf eines Fahrzeuges
Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
CO² Kfz.-Steuer
Einzelgenehmigung

Was Sie beim Verkauf eines Fahrzeuges beachten sollten

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.

Folge: Der Verkäufer muß weiterhin die Steuer und ggfls. auch die Versicherung bezahlen, bei eventuellen Ordnungswidrigkeiten wendet sich die Polizei zunächst an ihn.

Wie können Sie sich vor Unannehmlichkeiten schützen?
Um Nachteile zu vermeiden empfehlen wir dringend:

  • lesen Sie sich die Hinweise dieses Abschnittes sorgfältig durch
  • schließen Sie mit dem Käufer in jedem Fall einen förmlichen Kaufvertrag ab, auch wenn der Kaufpreis noch so gering sein mag.
  • lassen Sie den Käufer auf dem Kaufvertrag gesondert dafür unterschreiben, daß er den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die amtlichen Kennzeichen erhalten hat (wichtig für die Kfz.-Steuer)

Der einzig sichere Schutz vor Unannehmlichkeiten beim Verkauf eines Fahrzeuges ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges. Hierzu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie die amtlichen Kennzeichen.

Zu Ihrer Hilfestellung haben wir hier einen Vordruck "Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung" als PDF-Dokument für Sie bereitgestellt.

Kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Namen und Anschrift) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen. Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann ("Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit ........") ist höchste Vorsicht geboten.

Solche Betrüger kaufen sehr oft auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 2.500 € auf. Auch wenn Sie froh sind, Ihr Auto los zu sein, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen und Ihnen diverse Strafzettel ins Haus flattem.

Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung " der Käufer verpflichtet sich zur Um - oder Abmeldung des Fahrzeuges innerhalb von drei Tagen" nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer zwar dann auf privatrechtlichem Weg verklagen, dürfen aber weiterhin die Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen. Probleme gibt es vor allem dann, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Meldet der Käufer das Fahrzeug in seinem Heimatland um, erhält die Zulassungsstelle von den ausländischen Behörden im Regelfall keine Mitteilung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen, was sich meist als sehr schwierig und zeitaufwendig erweist.

Deshalb: Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb setzen!

Auch bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen sollten Sie immer einen Kaufvertrag ausfertigen und aufbewahren, da Sie nach der Altautoverordnung verpflichtet sind den Verbleib nachzuweisen.