



Neue Fahrzeugpapiere seit dem 01.10.2005Am 01.10.2005 wurden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Dies sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) sowie Sinn der Einführung ist sowohl die Erhöhung der Fälschungssicherheit als auch die Vereinheitlichung dieser Dokumente innerhalb der EU. Die bisherigen Dokumente behalten Ihre Gültigkeit. Es dürfen für jedes Fahrzeug entweder nur beide Dokumente nach altem oder beide Dokumente nach neuem Muster bestehen. Wichtig!!!! Sollte Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast sein, fragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle nach, ob für die Erledigung des von Ihnen gewünschten Vorganges die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie veranlassen, dass der Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gesandt wird. Ihr Vorgang kann erst dann bearbeitet werden, wenn der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle vorliegt. Musterdokumente: |

