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Kfz-Zulassungsstelle >> Kurzzeitkennzeichen
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Achtung: Neu!! Neu!! Neu!!

Steuerpflicht von Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen sind ab dem 01.07.2010

steuerpflichtig

Nähere Informationen erhalten Sie bei Vorsprache

Achtung: Bei Steuerrückständen erfolgt keine Zulassung!!!

Eintragung einer technischen Änderung

Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief (bei Finanzierung/Leasing bitte den Brief zur Zulassungsstelle schicken lassen), den Fahrzeugschein und ein Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Bei Einbau von Partikelfilter oder Katalysator eine Werkstatt- oder Herstellerbescheinigung.

Hinweis: Das Fahrzeug muß eine gültige Hauptuntersuchung haben.

Kosten: ca. 15,00 €
zzgl. ca. 20,00 € für Umstellung auf neuere Zulassungsbescheinigungen
zzgl. 15,30 € für Briefübersendung bei Finanzierung / Leasing

Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

Sie benötigen eine Versicherungsbestätigung und ein gültiges Ausweisdokument.

Kosten: 10,20 €

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

Sie benötigen den Fahrzeugbrief (bei Finanzierung/Leasing bitte den Brief zur Zulassungsstelle schicken lassen), den Fahrzeugschein (bzw. die Abmeldebescheinigung), ggf. die bisherigen Kennzeichen, eine spezielle Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen (gelb, 3-fach), ein gültiges Ausweisdokument und in jedem Fall das Fahrzeug.

Hinweis: Die Hauptuntersuchung muß mindestens noch für die Dauer des Versicherungsschutzes Gültigkeit haben.

Kosten: ca. 30 € bis ca. 60 €