



Einzugsermächtigung Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2004Die Kfz-Zulassungsstelle darf ab dem 1. Januar 2004 nur Kraftfahrzeuge zulassen, sofern eine Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer vorliegt. |
Vordrucke für die Einzugsermächtigung: Merkblätter für die Einzugsermächtigung: |

