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Kfz-Zulassungsstelle >> Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Aktualisiert am: 15.08.2011
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  Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
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Einzugsermächtigung Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2004

Die Kfz-Zulassungsstelle darf ab dem 1. Januar 2004 nur Kraftfahrzeuge zulassen, sofern eine Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer vorliegt.


Vordrucke für die Einzugsermächtigung:
- Einzugsermächtigung
- Vollmacht

Merkblätter für die Einzugsermächtigung:
- Merkblatt zur Zulassung durch Bevollmächtigte
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der KFZ-Steuer