"Kinderbetreuung lohnt sich." Dieser Satz gilt zu aller erst für die Kinder, um deren Wohl und Förderung es geht. Von Kinderbetreuung in Tagesstätten und bei Tagesmüttern profitieren aber auch das Gemeinwesen und die Eltern, denn es gibt ihnen die Chance, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, während ihre Kinder spielen und lernen. Diesem Leitmotiv folgend bietet die Zentralstelle für Kinderbetreuung folgende Leistungen an: Fachberatung Kindertagesstätten - Bedarfsorientierte päd. Weiterentwicklung von Kinderbetreuungseinrichtungen
- Fortbildung
- Supervision
- Produktpalette – Unternehmen Kinderbetreuung
Trägerfachberatung - Betriebserlaubnis (§§ 45-48 SGB VIII)
- Investitionsförderung und Offensive für Kinder
- Rahmenvereinbarungen „Integrationsplatz“
Heimaufsicht - Heimaufsicht ( §§ 45-48a SGB VIII)
Fachdienst Kindertagespflege - Aufbau/ Vernetzung von Tagespflegestellen
- Beratung und Unterstützung (§ 23 SGB VIII)
- Maßnahmen zur Qualifizierung
- Finanzierung der Kindertagespflege
- Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII)
Gebühren für Kindereinrichtungen - Wirtschaftliche Abwicklung
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