



Der Jugendhilfeausschuss im Main-Kinzig-Kreis
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Aufgaben und Zusammensetzung des JugendhilfeausschussesDie Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind in § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Die nähere Ausgestaltung für den Main-Kinzig-Kreis ist in der "Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises" niedergelegt. Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII setzt sich der Jugendhilfeausschuss in bestimmten Stimmenverhältnissen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (d.h. des Kreistages), von in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männern sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zusammen. Auch Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Im Main-Kinzig-Kreis sind 17 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig. Vorsitzender ist der Kreisbeigeordnete André Kavai. Die einzelnen Mitglieder werden unten namentlich benannt, mit Angabe, welche Institution sie in den Jugendhilfeausschuss berufen hat. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Demnach befasst er sich insbesondere mit
Darüber hinaus obliegen ihm
Er ist auch zu hören
Der Jugendhilfeausschuss besitzt gegenüber dem Kreistag Antragsrecht. Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII hat er auch Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft (Kreistag) bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und gefassten Beschlüsse. Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht der Wahlzeit des Kreistages. Allerdings führt der Jugendhilfeausschuss die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Jugendhilfeausschusses weiter. Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel öffentlich. Die Organisation des Jugendhilfeausschusses und die Betreuung der Sitzungen wird durch das Jugendamt übernommen. Ansprechpartner ist Peter Betz, Telefon 06051/85-12281. |
FachausschüsseZur Vor- und Aufbereitung der Sachthemen hat der Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises drei Fachausschüsse (Unterausschüsse) gebildet. Im einzelnen sind das:
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Diese Ausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion, ihre Arbeitsaufträge werden durch den Jugendhilfeausschuss bestimmt. Die Mitglieder der Fachausschüsse müssen nicht dem Jugendhilfeausschuss angehören. Mitglieder des Jugendhilfeausschusses |

