Ziel und Gegenstand
Mitfinanzierung von Lehrgangsveranstaltungen zur Erlangung der Jugendleitercard.
Förderungs-/Antragsberechtigte
Veranstalter von Lehrgängen können gemeinsam mit dem Jugendamt / Jugendbildungswerk Kooperationsveranstaltungen durchführen.
Art und Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem erstellten Kosten- und Finanzierungsplan.
Antragsverfahren
Der Antrag kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen.
Grundlage
Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises.