Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Gesundheitsamt >> Zahnärztlicher Dienst >> FAQ - häufig gestellte Fragen
Aktualisiert am: 24.01.2012
Unser Motto ist: Gesund beginnt im Mund
Unser Konzept
Wir stellen uns vor
Die 4 Säulen der Zahngesundheit
Der zuckerfreie Vormittag
Aktionen 2011
Weg mit der Nuckelflasche
  FAQ - häufig gestellte Fragen
Infomaterial und Veröffentlichungen
Nützliches im Internet
Aktivitäten der letzten Jahre
Fortbildungsangebote

Rund um's Thema "Zähneputzen"  
Wofür und wie lange kann Kinderzahnpasta benutzt werden ... Kinderzahnpasta ist für das Putzen von Milchzähnen geeignet. Sie hat einen niedrigeren Fluoridgehalt (bis 500ppm) als Erwachsenen- oder Juniorzahnpasta (mindestens 1000ppm), weil kleine Kinder noch nicht so gut ausspucken können und gelegentlich noch Zahnpasta verschlucken. Schon der erste Milchzahn kann von den Eltern mit „einem Hauch“ Kinderzahnpasta geputzt werden. Ab dem Durchbruch der ersten bleibenden Zähne, mindestens aber ab dem Schulanfang sollte eine Erwachsenen- oder Juniorzahnpasta verwendet werden (siehe auch "Die vier Säulen der Zahngesundheit").
   
...... und wann wird Juniorzahnpasta benutzt? Juniorzahnpasta wird von verschiedenen Firmen für Schulkinder und Jugendliche angeboten. Sie hat einen höheren Fluoridgehalt (mindestens 1000ppm) als Kinderzahnpasta (500ppm) und ist mit diesem Fluoridgehalt ähnlich dosiert wie eine so genannte Erwachsenenzahnpasta. Juniorzahnpasta kann ab dem Durchbruch der ersten bleibenden Zähne bzw. ab dem Schulalter verwendet werden. Aus zahnmedizinischer Sicht kann in diesem Alter aber auch jede „normale“ fluoridhaltige Erwachsenenzahnpasta (Fluoridgehalt mindestens 1000ppm) zum Einsatz kommen (siehe auch ?Die vier Säulen der Zahngesundheit?).
   
Wie oft soll mein Kind die Zähne putzen? Mindestens zweimal am Tag – morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen – ist das häusliche Zähneputzen notwendig. Das hat sich auch im Alltag als realistisch erwiesen. Tägliches Zähneputzen im Kindergarten ergänzt die häusliche Zahnpflege und hat zusätzlich den Effekt, dass die Kinder das Putzen in der Gruppe erlernen und als selbstverständliches Verhalten annehmen können. Wichtig für Eltern von kleinen Kindern: bis zum Schulalter brauchen die Kinderzähne noch die „Putzhilfe“ der Eltern. Erst wenn die Kinder flüssig schreiben können, ist ihre Geschicklichkeit soweit entwickelt, dass sie die Zähne selbst von allen Seiten belagfrei putzen können. Deshalb sollten Eltern einmal am Tag, am besten vor dem Schlafengehen die Zähne ihres Kindes von allen Seiten sauber putzen. Tipps zum Thema „Eltern putzen Kinderzähne“ finden Sie auf dem gleichnamigen Faltblatt der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH ).
   
Rund um's Thema "Zahnbürste"  
Wann muss eine Zahnbürste erneuert werden? Aus zahnärztlicher Sicht wird empfohlen eine Zahnbürste regelmäßig zu erneuern. Grund: Abgenutzte Zahnbürsten entfernen weniger Zahnbelag als neue, weil die Borsten einer Zahnbürste mit der Zeit an Elastizität verlieren. Im Durchschnitt sollte eine Zahnbürste etwa alle drei Monate gegen eine neue ausgetauscht werden.
Literaturempfehlungen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen und weiter führende Informationen.
   
Die Kinderzahnbürste ist erst zwei Wochen alt und sieht schon völlig abgenutzt aus! Muss sofort eine neue her? Nein! Kinderzahnbürsten sehen oft schon nach kürzester Gebrauchszeit wie ein „alter Schrubber“ aus, weil die Kinder entweder zu fest aufdrücken oder manchmal sogar je nach Alter auf der Bürste herumkauen. Es ist aber nicht notwendig eine solche Bürste sofort auszutauschen. In einer klinischen Studie wurde die Reinigungswirkung derartiger Zahnbürsten untersucht. Dabei ergab sich, dass selbst extrem abgenutzte Zahnbürsten in den Händen von Kindern hinsichtlich der Belagsentfernung nicht weniger effektiv sind als neue Zahnbürsten. Die Empfehlung „alle drei Monate eine neue Bürste“ kann also auch für Kinderzahnbürsten gelten. Für Kindertagesstätten, in denen täglich die Zähne geputzt werden, sollte diese Regel ebenfalls gelten. Einrichtungen im MKK, in denen regelmäßig die Zähne geputzt werden, erhalten vom AKJZ die benötigten Zahnbürsten (pro putzendes Kind 4 Zahnbürsten im Jahr).
Literaturempfehlungen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen und weiter führende Informationen.
   
Wie wird eine Zahnbürste aufbewahrt? Bei gesunden Menschen besteht zwar normalerweise keine Infektionsgefahr durch Keimbesiedlung der Zahnbürste. - Um die Zahnbürste trotzdem weitestgehend keimfrei zu halten, wird empfohlen, die Bürste nach dem Putzen gründlich mit Wasser auszuspülen und mit dem Borstenkopf nach oben offen trocknen zu lassen. Durch das Trocknen wird ein Großteil der Bakterien, die im feuchten Milieu leben, abgetötet. Ideal wäre daher die Benutzung von zwei Zahnbürsten, so dass jede bis zur nächsten Benutzung vollständig austrocknen kann.
Literaturempfehlungen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen und weiter führende Informationen.
   
Besteht Ansteckungsgefahr (Infektionsgefahr) durch Keimbesiedelung der eigenen Zahnbürste? Bei gesunden Menschen mit intaktem Immunabwehrsystem besteht normalerweise keine Infektionsgefahr durch eine Keimbesiedlung der Zahnbürste. Die meisten handelsüblichen Zahnbürsten haben eine Borstenstruktur aus glatten, gerundeten Nylonborsten. Dadurch wird die Anheftung von Mikroorganismen (Keime/Bakterien) erschwert. Verschiedene Studien haben nachgewiesen, dass die Benutzung von Zahnpasta die Besiedlung der Zahnbürste mit Keimen deutlich verringert. Auch durch die Dauer der Trocknung der Zahnbürste nach dem Putzen wird die Keimzahl erheblich reduziert. Nicht zu empfehlen sind Zahnbürsten aus Naturborsten, da hier wegen der porösen Borstenoberfläche eine erhöhte bakterielle Besiedlungsgefahr besteht.
Literaturempfehlungen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen und weiter führende Informationen.
   
Rund um's Thema "Fluorid"  
Mein Kind nimmt Fluoridtabletten ein. Kann es zusätzlich 1x wöchentlich mit Fluoridgelee die Zähne bürsten? Ja, ab dem Schulalter ist das bedenkenlos möglich. Nach dem Einbürsten sollte das Gelee ausgespuckt und mit wenig Wasser nachgespült werden.
   
Mein Kind nimmt Fluoridtabletten ein. Können wir zusätzlich im Haushalt fluoridiertes Speisesalz verwenden? Wenn ihr Kind schon am Elterntisch mit isst und das Essen mit fluoridiertem Speisesalz zubereitet wird, muss die Fluoridtablette abgesetzt werden (siehe auch ?Die vier Säulen der Zahngesundheit - Fluorid?).
   
Wir lassen regelmäßig 2x im Jahr bei unserem Kind von unserem Zahnarzt Prophylaxemaßnahmen durchführen; dabei wird Fluoridlack auf die Zähne aufgetragen. Kann unser Kind zusätzlich 1x in der Woche seine Zähne mit Fluoridgelee bürsten? Die beim Zahnarzt durchgeführten individualprophylaktischen Maßnahmen und die zu Hause durchgeführten Maßnahmen ergänzen sich und können nebeneinander durchgeführt werden (siehe auch "Die vier Säulen der Zahngesundheit" sowie "Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung im Institut der deutschen Zahnärzte" ).
   
Bei meinem Kind wurden die Backenzähne versiegelt. Jetzt soll vom Zahnarzt bei der Prophylaxe Fluoridlack aufgetragen werden. Ist das dann nicht unnötig? Nein, die Fluoridierung der Zähne durch Auftragen von Fluoridlack (Fluoridlacktouchierung) ist eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zur Fissurenversiegelung. Bei der Fissurenversiegelung werden die Furchen und Grübchen auf den Backenzähnen mit einem speziellen Kunststoff versiegelt, weil diese Stellen besonders kariesanfällig sind. Der Versiegelungskunststoff bleibt dauerhaft auf den Zähnen. Ähnlich wie Zahnfüllungen müssen Versiegelungen regelmäßig (z. B. bei der halbjährlichen Kontrolle) vom Zahnarzt kontrolliert werden, ob sie noch intakt sind. Fluoridlack wird bei der Fluoridlacktouchierung auf den ganzen Zahn aufgetragen und kann auf alle Zähne aufgetragen werden. Während der Zeit, in der der Lack auf dem Zahn haftet, „zieht“ das Fluorid sozusagen in den Zahnschmelz ein und „imprägniert“ ihn - macht ihn widerstandsfähiger gegen Karies. Damit ist diese Intensiv-Fluoridierung ein sehr gutes Mittel, um auch die Zahnflächen, die durch eine Versiegelung nicht geschützt werden können, besser gegen Karies zu wappnen. Der Lack bleibt nicht dauerhaft auf dem Zahn, sondern wird beim Kauen und beim Zähnebürsten wieder entfernt. Die Fluoridlacktouchierung wird 2x jährlich, in bestimmten Fällen (bei erhöhtem Kariesrisiko) auch öfter, vom Zahnarzt in der Praxis durchgeführt. In einigen Schulen ist die Fluoridlacktouchierung eine Prophylaxemaßnahme durch die Schulzahnärztin. Für das Auftragen von Fluoridlack in der Schule ist vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
   
Rund um's Thema "Schulgesundheitspflege – zahnärztliche Untersuchung in Schule und Kindergarten"  
Welche gesetzliche Grundlage hat die zahnärztliche Untersuchung in der Schule? Rechtsgrundlagen für die zahnärztliche Untersuchung in der Schule und Kindergarten sind der § 11 des Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), sowie der § 21 im fünften Sozialgesetzbuch; für die Schule außerdem noch das Hessische Schulgesetz und die zugehörige Verordnung zur Schulgesundheitspflege.
Weitere Informationen zur zahnärztlichen Untersuchung in der Schule und im Kindergarten finden Sie auch im Gesundheitsbericht des Zahnärztlichen Dienstes und des Arbeitskreis Jugendzahnpflege.
   
Was passiert mit den Befunden meines Kindes? Alle medizinischen Daten und Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie verbleiben ausschließlich im Gesundheitsamt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden – entsprechend dem Hessischen Schulgesetz und der Verordnung zur Schulgesundheitspflege - unter Berücksichtigung der Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes im Gesundheitsamt bis zu Ende des 23. Lebensjahres verschlossen verwahrt und dann vernichtet. Zum Zweck der Gesundheitsberichterstattung werden die Daten anonymisiert ausgewertet.