



| Herzlich willkommen beim Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten / Allgemeine Verwaltung |
| Zum 01.01.09 in Kraft getretene Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-SM) |
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Nach den §§ 19 und 23 Nr. 6 HGöGD vom 28. September 2007 sind die Gebührentatbestände für die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter neu in die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums aufzunehmen. Dies wurde zum Anlass genommen, sämtliche Gebührentatbestände, Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Gebühren der Verwaltungs-kostenordnung zu überprüfen und eine Neufassung vorzunehmen. |
| Meldepflicht §12 HGöGD |
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| HGöGD: |
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Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 28. September 2007 |

