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Genehmigungspflichtige RechtsgeschäfteFür besonders wichtige Angelgenheiten enthält das Gesetz besondere Vorschriften, die das Handeln des Betreuers an bestimmte Voraussetzungen binden und gegebenenfalls gerichtlich genehmigt werden müssen. Ärztliche Maßnahmen § 1904 BGB Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
Sterilisation § 1905 BGB Sterilisation 1.Besteht der ärztliche Eingriff in einer Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer nur einwilligen, wenn
Als schwerwiegende Gefahr für den seelischen Gesundheitszustand der Schwangeren gilt auch die Gefahr eines schweren und nachhaltigen Leides, das ihr drohen würde, weil vormundschaftliche Maßnahmen, die mit ihrer Trennung vom Kind verbunden wären (§§ 1666, 1666a), gegen sie ergriffen werden müssten. 2. Die Einwilligung bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Sterilisation darf erst zwei Wochen nach Wirksamkeit der GEenehmigung durchgeführt werden. Bei der Sterilisation ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt. Mehrere Betreuer § 1899 Abs. 2 BGB mehrere Betreuer Für die Entscheidung über eine Einwilligung in eine Sterilisation ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen. Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen § 1906 BGB Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung 1. Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
2. Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. 3. Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen. 4. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. 5. Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Abstz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im übrigen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. Die genehmigungspflichtige Unterbringung ist nur möglich in geschlossenen Stationen von psychiatrischen Krankenhäusern oder in beschützenden gerontopsychiatrischen Abteilungen von Pflegeheimen. Unter unterbringungsähnlichen Maßnahmen (§ 1906 Abs. 4 BGB) versteht man Bauchgurt, Bettgitter, Therapietisch am Rollstuhl usw.. Eine Freiheitsentziehung ist nicht anzunehmen, wenn der Betreute auch ohne die Maßnahme gar nicht in der Lage wäre, sich fortzubewegen oder wenn die Maßnahme ihn nicht an der willentlichen Fortbewegung hindert. Eine rechtswidrige Freiheitsentziehung liegt auch nicht vor, wenn der Betreute mit der Maßnahme einverstanden ist und er die entsprechende Einwilligungsfähigkeit besitzt. Nur bei einwilligungsunfähigen Betreuten entscheidet deren Betreuer über die Einwilligung zu der unterbringungsähnlichen Maßnahme. Wohnungsauflösung § 1907 BGB Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung 1. Zur Küdigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genemigung des Vormundschaftsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist. 2. Treten andere Umstände ein, auf Grund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt, so hat der Betreuer dies dem Vormundschaftsgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst. Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben, so hat er dies gleichfalls unverzüglich mitzuteilen. 3. Zu einem Miet- oder Pachtvertrag oder zu einem anderen Vertrag, durch den der Betreute zu wiederrkehrenden Leistungen verpflichtet wird, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauern oder vom Betreuer Wohnraum vermietet werden soll. Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreuteseinen Lebensmittelpunkt, die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Gleiches gilt für die anderen Erklärungen, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind. Vermögensvorsorge Im Bereich der Vermögensvorsorge muss 1. Erwerb oder Verkauf von
3. Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das den Betreuten länger als ein Jahr bindet (entsprechende Verträge, die jederzeit kündbar sind, müssen nicht genehmigt werden.) 4. Kreditaufnahmen vormundschaftsrechtlich genehmigt werden. Dazu kommen die Genehmigungen durch den Rechtspfleger bei Verfügungen im Sparvermögen, die alle Betreuer, bei denen die Konten gesperrt worden sind, einholen müssen. |

