



KostenFür die Anordnung und Führung einer Betreuung entstehen Kosten, die beim Betreuungsgericht erfragt werden können. Ein ehrenamtlicher Betreuer hat Anspruch auf eine jährliche Aufwandpauschale von 323,- €. Ein Berufsbetreuer berechnet seine Leistungen mit einem Stundensatz von 17,- € bis 44,- €, bei einem pauschalen, monatlichen Stundenkontingent, welches sich an der Lebenssituation des Betroffenen orientiert (Stand Juli 2005). Bei nicht vermögenden Personen übernimmt die Staatskasse die anfallenden Kosten. Es besteht gegebenenfalls ein späterer Rückforderungsanspruch der Staatskasse. |

