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Gesundheitsamt >> SPDI/BTS >> Teilsachgebiet Betreuungsstelle
Aktualisiert am: 12.03.2010
  Betreuung
  Betreuer - Auswahl und Aufgaben
  Verfahren
  Kosten
  Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
  Vorsorge
  nuetzliche Links

Herzlich willkommen beim Teilsachgebiet Betreuungsstelle

Aktuelle Änderungen:
Seit September 2009 gilt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) auch für verschiedene Bereiche des Betreuungsrechts. So wurde u.a. der Begriff "Vormundschaftsgericht" durch die Bezeichnung "Betreuungsgericht" ersetzt. Näheres zu den Änderungen können Sie im Internet nachlesen unter www.gesetze-im-internet.de .




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Das Ziel unserer Arbeit ist die Verbesserung der Lebenssituation von Betreuten

Unsere Aufgaben

  • Wir sind nach den gesetzlichen Grundlagen des Betreuungsgesetzes tätig.
  • Wir überprüfen die Erforderlichkeit, den Umfang und die Dauer einer gesetzlichen Betreuung und schlagen geeignete Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht (ehem. Vormundschaftsgericht) vor.
  • Bei der Erstellung der gerichtlich angeforderten Sozialgutachten bringen wir unsere sozialarbeiterische Sicht des Sachverhaltes ein; die Sozialgutachten sind eine Grundlage für die richterliche Entscheidung.
  • Wir werden aufgrund richterlicher Anordnungen tätig und beraten/ unterstützen gerichtlich bestellte Betreuer.

Mehr hierzu finden Sie auch im Bericht "Gesetzliche Betreuungen im Main-Kinzig-Kreis 1992-2006", 2008