


Herzlich willkommen beim Teilsachgebiet Betreuungsstelle
Aktuelle Änderungen: Seit September 2009 gilt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) auch für verschiedene Bereiche des Betreuungsrechts. So wurde u.a. der Begriff "Vormundschaftsgericht" durch die Bezeichnung "Betreuungsgericht" ersetzt. Näheres zu den Änderungen können Sie im Internet nachlesen unter www.gesetze-im-internet.de . | ||
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