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Gesundheitsamt >> Kinder- und Jugendärztlicher Dienst >> Integration im Kindergarten
Aktualisiert am: 15.08.2011
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FAQ - häufig gestellte Fragen

Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, werden von uns untersucht. Wir beraten dann die Eltern, Kindergärten bzw. Schulen und die zuständigen Ämter über die notwendigen und verfügbaren Fördermaßnahmen, z.B. über einen Integrationsplatz im Kindergarten.

Was bedeutet "Integrationsplatz?"

Um Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern das Miteinander in einer Kindergartengemeinschaft zur Entwicklungsförderung zu ermöglichen, kann für sie Eingliederungshilfe in Form eines "Integrationsplatzes in einer wohnortnahen Kindertagesstätte" empfohlen werden.
Voraussetzung hierfür ist eine Antragstellung in einer (wohnortnahen) KIndertagesstätte des MKK und eine ärztliche Untersuchung durch den KJÄD. Im Rahmen der Sprechstunde wird das Kind untersucht und die Eltern werden hins. der Behinderung oder drohenden Behinderung ihres Kindes beraten. Bei Beeinträchtigungen des Kindes wird das Sozialamt als Kostenträger zur Antragstellung beraten und eine Empfehlung ausgesprochen.

Wer kann einen Integrationsplatz beantragen?

Eltern, deren Kinder Behinderungen haben oder schwerwiegende Entwicklungsverzögerungen zeigen ("von Behinderung bedroht sind") und die das 3. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung kann bis zur Einschulung des Kindes erfolgen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Broschüre "Rahmenvereinbarung Integrationsplatz"