Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Gefahrenabwehrzentrum >> Brand-/ Katastrophenschutz >> Katastrophenschutz >> Zivilschutz
Aktualisiert am: 15.08.2011
Aufenthaltsregelungen
Bürgertelefon für Notfälle
Ergänzung und Verstärkung des Katastrophenschutzes
Gesundheitliche Versorgung
Katastrophenschutz
Schutz von Kulturgut
Selbstschutz
Sirenensignale
Verhaltensmaßnahmen bei Gefährdung durch chemische Stoffe
Verhaltensmaßnahmen bei Gefährdung durch kerntechnischen Störfall
Warndienst
  Zivilschutz

Besucheranschrift Postanschrift
 

Kreisverwaltung
Gefahrenabwehrzentrum
Frankfurter Str. 34
63571 Gelnhausen

 

Kreisverwaltung
Gefahrenabwehrzentrum
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten Fax E-Mail

Zwecks Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung!

06051 85-55530

gaz@mkk.de

Ansprechpartner Telefon E-Mail
SachbearbeiterAchim Kraut06051 85-55334Achim.Kraut@mkk.de
Zentralnummer 06051 85-55000

Zivilschutz - was ist das ?

Der Main-Kinzig-Kreis hält einen mit modernsten Mitteln ausgestatteten Katastrophenschutz vor, um den Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen Hilfe leisten zu können.

Für die Vorsorge und Eigenhilfe in Notfallsituationen finden Sie hier eine Broschüre.

Diese Vorsorge wird von den Ländern getroffen, weil Katastrophen nicht auszuschließen sind.

Der Bund ergänzt den Katastrophenschutz der Länder und verbessert ihn so zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern auch vor den besonderen Gefahren und Schäden, die in einem Verteidigungsfall drohen könnten.

Diese Vorsorge wird vom Bund getroffen, weil ein solcher Fall bisher noch nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist.

Zivilschutz ist keine Organisation neben oder über dem Katastrophenschutz, sondern ein Bündel von Aufgaben und Maßnahmen der ergänzenden Daseinsvorsorge des Staates für die Bevölkerung. Zivilschutz ist auch eine internationale humanitäre Verpflichtung des Staates, die unter dem besonderen Schutze eines Zusatzprotokolles zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 steht. Das Schutzzeichen ist ein Blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund.