Grundlage aller Zivilschutzmaßnahmen ist zunächst die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Diese Fähigkeit zum Selbstschutz setzt Informationen über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten, Ausbildung in Erster Hilfe und Vorsorge für Notfälle voraus. Auch Vorkehrungen gegen Störungen in der Versorgung mit Lebensmitteln, gehören z. B. zu diesen Maßnahmen.
Informationmaterial kann angefordert werden über das
Bundesamt für ZivilschutzReferat I.9 Deutschherrenstraße 93-95 53177 Bonn
oder über
Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises Untere Katastrophenschutzbehörde Herr Kraut Telefon. 06051/85-55334