



Schutz von KulturgutEine Aufgabe des Zivilschutzes, die nicht unmittelbar dem Schutz der Menschen dient, ist der Schutz von Kulturgut. Zeugnisse und Denkmäler unserer Kultur gehören zu einen lebenswerten Dasein. Sie vor Kriegseinwirkungen zu schützen, ist eine internationale Verpflichtung nach der Haager Konvention von 1954. Durch das nebenstehende Zeichen werden Kulturgüter in aller Welt gekennzeichnet.
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