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Gefahrenabwehrzentrum >> Brand-/ Katastrophenschutz >> Katastrophenschutz >> Katastrophenschutz
Aktualisiert am: 28.06.2004
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Katastrophenschutz
Der friedensmäßige Katastrophenschutz der Länder wird durch den Bund personell und materiell ergänzt, um so auch Zivilschutzaufgaben wahrnehmen zu können. Tragende Elemente des Katastrophenschutzes sind die Hilforganisationen des Main-Kinzig-Kreises mit ihren zahlreichen Helferinnen und Helfern und deren Ausstattung:

Aufenthaltsregelung

Bei Großunglücken mit Auswirkungen auf die in der Umgebung wohnenden Menschen fordern die Behörden u.U. auch schon heute dazu auf, die Wohnungen nicht zu verlassen sowie Türen und Fenster zu verschließen oder einen bestimmten Zufluchtsort aufzusuchen.

Im Spannungsfall können die Behörden in Gefahrensituationen ebenfalls Anordnungen zum Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger treffen.

als öffentliche Hilforganisationen

  • die Feuerwehren

als private Hilforganisationen

  • der Arbeiter-Samariter-Bund
  • das Deutsche Rote Kreuz
  • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
  • die Johanniter-Unfall-Hilfe
  • der Malteser-Hilfsdienst
  • die Rettungshundestaffel Main-Kinzig-Kreis

als Bundesanstalt

  • das Technische Hilfswerk