



Aufenthaltsregelung Bei Großunglücken mit Auswirkungen auf die in der Umgebung wohnenden Menschen fordern die Behörden u.U. auch schon heute dazu auf, die Wohnungen nicht zu verlassen sowie Türen und Fenster zu verschließen oder einen bestimmten Zufluchtsort aufzusuchen. Im Spannungsfall können die Behörden in Gefahrensituationen ebenfalls Anordnungen zum Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger treffen. |

