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Führerscheinstelle >> Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Aktualisiert am: 14.11.2011
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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
(Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Polizei)

Mit den in Deutschland von der Bundeswehr, vom Bundesgrenzschutz und von der Polizei erteilten Dienstführerscheinen dürfen nur Dienstfahrzeuge geführt werden und das nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis (online ausfüllbar)
  • die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Schlüchtern wohnen )
  • 1 biometrisches Passbild (45 x 35 mm) ohne Kopfbedeckung
  • bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: alter Führerschein (ggf. ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der letzte Führerschein nicht vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises, den ehemaligen Landkreisen Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern oder von der Stadt Hanau ausgestellt wurde ( nicht älter als 3 Monate)
  • Original-Dienstführerschein
    oder
    nach Beendigung der Dienstzeit:
    Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte Fahrerlaubnis und den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt
€ 43,40 bei Ersterteilung mit Probezeit,
€ 42,60 bei Erweiterung