



| Punktekonto, Informationen zu Auswirkungen auf den Führerschein |
Beim Erreichen von 8-13 Punkten im Verkehrszentralregister erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer -ASP- (die anerkannten Moderatoren solcher Seminare können bei der Führerscheinstelle erfragt werden). Zwischen 14-17 Punkten wird das Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer angeordnet. Bei Nichtteilnahme am Seminar wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Punkteabbau nach Beendigung des Seminars erfolgt jetzt nicht mehr. Durch freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (die anerkannten verkehrspsychologischen Berater können bei der Führerscheinstelle erfragt werden) ist nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars ein Punkteabzug von 2 Punkten möglich. Sofern es trotz der vorgenannten Maßnahmen zu einem weiteren Punkteanstieg kommt, wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten und mehr mit einer Sperrfrist von 6 Monaten entzogen. Die Neuerteilung ist nach Ablauf der Sperrfrist in einem eigenständigen Antragsverfahren und nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich. Der Antrag darf 4 Monate vor Sperrfristende gestellt werden. Das
hier erhalten Sie weitere Infos "rund um die Punkte und Beantragung" |

