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Führerscheinstelle >> Punktekonto
Aktualisiert am: 21.08.2007
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Punktekonto, Informationen zu Auswirkungen auf den Führerschein

Beim Erreichen von 8-13 Punkten im Verkehrszentralregister erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer -ASP- (die anerkannten Moderatoren solcher Seminare können bei der Führerscheinstelle erfragt werden).
Dieses Aufbauseminar wird in Gruppen durchgeführt und besteht aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe (keine Prüfung!!!).
Die freiwillige Teilnahme führt bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars zu einem Punkterabatt. Bei einem Punktestand von nicht mehr als 8 Punkten werden 4 Punkte, bei einem Punktestand von 9-13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen.

Zwischen 14-17 Punkten wird das Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer angeordnet. Bei Nichtteilnahme am Seminar wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Punkteabbau nach Beendigung des Seminars erfolgt jetzt nicht mehr. Durch freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (die anerkannten verkehrspsychologischen Berater können bei der Führerscheinstelle erfragt werden) ist nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars ein Punkteabzug von 2 Punkten möglich.

Sofern es trotz der vorgenannten Maßnahmen zu einem weiteren Punkteanstieg kommt, wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten und mehr mit einer Sperrfrist von 6 Monaten entzogen. Die Neuerteilung ist nach Ablauf der Sperrfrist in einem eigenständigen Antragsverfahren und nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich. Der Antrag darf 4 Monate vor Sperrfristende gestellt werden.

Das

Kraftfahrt-Bundesamt
Postfach 2063
24944 Flensburg

informiert jederzeit kostenlos über den aktuellen Punktestand. Ein entsprechender Antrag ( PDF-Dokument) ist schriftlich zu stellen. Aus Datenschutzgründen muss die Unterschrift für den gestellten Antrag amtlich beglaubigt sein (bei der Gemeinde möglich). Weitere Infos "rund um die Punkte" finden Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt .