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Führerscheinstelle >> Probeführerschein
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Probeführerschein - Was passiert bei einem Verkehrsverstoß?

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen M, L und T) wird gleichzeitig eine 2-jährige Probezeit festgelegt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Durchführung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger - ASF - notwendig. Es handelt sich um ein Verkehrsseminar, welches in Gruppen durchgeführt wird und aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe besteht (keine Prüfung !).

Sofern ein derartiger Kurs angeordnet werden muss, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Sofern es nach diesem Kurs zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kommt, erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass der Führerschein bei der nächsten Auffälligkeit mit einer 3-monatigen Sperrfrist entzogen werden muss. Außerdem besteht die Möglichkeit, freiwillig an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um ein Einzelseminar bei einem erfahrenen Verkehrspsychologen. Nach Vorlage der Kursbescheinigung werden 2 Punkte im Verkehrszentralregister gutgeschrieben.
Die anerkannten Moderatoren bzw. Verkehrspsychologen können bei der Führerscheinstelle erfragt werden.