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Führerscheinstelle >> Neuerteilung nach Entzug
Aktualisiert am: 14.11.2011
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Neuerteilung nach gerichtlichem / behördlichem Entzug

In der Regel werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist von der Führerscheinstelle angeschrieben. In dem Anschreiben wird Ihnen mitgeteilt, was Sie unternehmen müssen bzw. welche Unterlagen notwendig sind.
Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis (online ausfüllbar)
  • Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart " 0 " (beim Einwohnermeldeamt) - darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein - !
  • die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Schlüchtern wohnen)
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Zusätzlich bei Klassen B und BE (Pkw bis 3,5 Tonnen): Sehtest
  • Zusätzlich bei Klassen B und BE (Pkw bis 3,5 Tonnen): Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort", wenn der Führerschein vor dem 01.08.69 erworben wurde
  • Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.1 FeV (Erläuterung). Bei der Durchführung einer MPU kann diese Untersuchung dort durchgeführt werden
  • Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.1 FeV (Erläuterung) und Anlage 6.2.2 FeV Teil1 / Anlage 6.2.2 FeV Teil2
  • Zusätzlich bei Klassen C1 und C1E (Pkw bis 7,5 Tonnen): Erste-Hilfe-Kurs ( wenn dieser nicht bereits bei der Führerscheinstelle nachgewiesen wurde)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die endgültigen Voraussetzungen erst nach Antragstellung (ca. 8 Wochen) festgelegt werden.

Insbesondere ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU) erforderlich bei erstmaligem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis oder sonstige offenkundige erhebliche Eignungsmängel.

Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 114,40 bzw. € 115,20