Zur Beförderung von Fahrgästen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre. Des weiteren ist ein zweijähriger Vorbesitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. einer Fahrerlaubnis aus einem sogenannten Privilegiertenstaates (können bei der Führerscheinstelle erfragt werden) der Klasse B erforderlich. Bei der Verlängerung des Taxi- und Mietwagenscheins ist keine neue Ortskenntnisprüfung erforderlich. Antragsformulare sind bei der Führerscheinstelle erhältlich. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Benötigte Unterlagen: - Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis (online ausfüllbar)
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Schlüchtern wohnen)
- Führungszeugnis der Belegart " 0 " (ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen) - nicht älter als 3 Monate -
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises oder den ehemaligen Landkreisen Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern oder von der Stadt Hanau ausgestellt wurde
- bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.1 FeV einschließlich Leistungsbegutachtung nach Anlage 5.2 durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung und Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.1 FeV (Erläuterung) und Anlage 6.2. 2 FeV Teil1 / Anlage 6.2.2 FeV Teil2
- Achtung Hinweis: Bei Ablauf des Fahrgastbeförderungsscheines ist erneut ein Leistungstest erforderlich.
- bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.1 FeV und Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.1 FeV (Erläuterung)
- Ortskenntnisprüfung bei Taxi;
Ortskenntnisprüfung bei Mietwagen falls der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
Befristung: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf zu stellen. Hinweis: Falls Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig den Umtausch beantragen. Hierfür wird zusätzlich 1 Passbild (35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) sowie eine Gebühr in Höhe von € 24,-- erforderlich. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet. Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ersterteilung € 42,60, für die Verlängerung € 38,-- |