



| Euro-Führerschein, Ersatzführerschein |
Zum 01.01.1999 wurde der neue Euro-Führerschein europaweit eingeführt: Scheckkarten-klein, rosarot und mit wesentlich mehr Fahrerlaubnis-Klassen als bisher. Wir haben die wichtigsten Informationen "rund um den Euro-Führerschein" im folgenden für Sie zusammengestellt. |
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| Generell Infos / Infos zur Antragstellung |
Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit. Es besteht keine generelle Umtauschpflicht! Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch für über 50-jährige. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einer der nachfolgenden Städte / Gemeinden haben, können Sie dort den Umtausch Ihres alten Führerscheines beantragen (dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl): Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Erlensee, Flörsbachtal, Freigericht, Großkrotzenburg, Gründau, Hammersbach, Hanau, Hasselroth, Jossgrund, Langenselbold, Linsengericht, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schlüchtern, Schöneck, Sinntal, Steinau a. d. Straße, Wächtersbach Bei Verlust oder Diebstahl muss der Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden!!!Antrag Benötigte Unterlagen: Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:
Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,-- Bei Verlust des Führerscheins:€ 62,-- Bei Diebstahl:€ 31,30 (hier ist die Anzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen) weitere Informationen: ..finden Sie im Internet z.B. beim Bundesverkehrsministerium oder in unseren Internetseiten konkret zum Thema Zwangsumtausch des Führerscheins für über 50-jährige (ehem. Klasse 2).
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