


| Euro-Führerschein, Ersatzführerschein |
Zum 01.01.1999 wurde der neue Euro-Führerschein europaweit eingeführt: Scheckkarten-klein, rosarot und mit wesentlich mehr Fahrerlaubnis-Klassen als bisher. Wir haben die wichtigsten Informationen "rund um den Euro-Führerschein" im folgenden für Sie zusammengestellt.
|
|
| Generell Infos / Infos zur Antragstellung |
Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit. Es besteht keine generelle Umtauschpflicht! Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch für über 50-jährige. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einer der nachfolgenden Städte / Gemeinden haben, können Sie dort den Umtausch Ihres alten Führerscheines beantragen (dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl): Bad Soden-Salmünster , Biebergemünd , Birstein , Brachttal , Erlensee , Flörsbachtal , Freigericht , Großkrotzenburg , Gründau , Hammersbach , Hanau , Hasselroth , Jossgrund , Langenselbold , Linsengericht , Neuberg , Nidderau , Niederdorfelden , Rodenbach , Ronneburg , Schlüchtern , Schöneck , Sinntal , Steinau a. d. Straße , Wächtersbach Bei Verlust oder Diebstahl muss der Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden!!! Benötigte Unterlagen: Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:
Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,-- Bei Verlust des Führerscheins:€ 62,-- Bei Diebstahl:€ 31,30 (hier ist die Anzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen) weitere Informationen: ..finden Sie im Internet z.B. beim Bundesverkehrsministerium oder in unseren Internetseiten konkret zum Thema Zwangsumtausch des Führerscheins für über 50-jährige (ehem. Klasse 2).
|

