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Führerscheinstelle >> Euro-Führerschein, Ersatzführerschein
Aktualisiert am: 27.07.2009
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Euro-Führerschein, Ersatzführerschein

Zum 01.01.1999 wurde der neue Euro-Führerschein europaweit eingeführt: Scheckkarten-klein, rosarot und mit wesentlich mehr Fahrerlaubnis-Klassen als bisher.

Wir haben die wichtigsten Informationen "rund um den Euro-Führerschein" im folgenden für Sie zusammengestellt.

    Ein Musterbeispiel des neuen Euroführerscheines
Generell Infos / Infos zur Antragstellung

Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Es besteht keine generelle Umtauschpflicht! Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch für über 50-jährige.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einer der nachfolgenden Städte / Gemeinden haben, können Sie dort den Umtausch Ihres alten Führerscheines beantragen (dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl):

Bad Soden-Salmünster , Biebergemünd , Birstein , Brachttal , Erlensee , Flörsbachtal , Freigericht , Großkrotzenburg , Gründau , Hammersbach , Hanau , Hasselroth , Jossgrund , Langenselbold , Linsengericht , Neuberg , Nidderau , Niederdorfelden , Rodenbach , Ronneburg , Schlüchtern , Schöneck , Sinntal , Steinau a. d. Straße , Wächtersbach

Bei Verlust oder Diebstahl muss der Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden!!!

Benötigte Unterlagen:

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Schlüchtern wohnen)
  • bisheriger Führerschein (soweit noch vorhanden)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises, den ehemaligen Landkreisen Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern oder von der Stadt Hanau ausgestellt wurde (nicht älter als drei Monate),
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,--

Bei Verlust des Führerscheins:€ 62,--

Bei Diebstahl:€ 31,30 (hier ist die Anzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen)

weitere Informationen:

..finden Sie im Internet z.B. beim Bundesverkehrsministerium oder in unseren Internetseiten konkret zum Thema Zwangsumtausch des Führerscheins für über 50-jährige (ehem. Klasse 2).