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Führerscheinstelle >> Busführerschein
Aktualisiert am: 14.11.2011
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Busführerschein (Klasse D1, D1E, D, DE)

Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss ein Führungszeugnis (Belegart 0) bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch hierzu abzugeben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder Erfüllen der Voraussetzungen für deren Erteilung

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis (online ausfüllbar)
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Schlüchtern wohnen),
  • Fahrschulantrag,
  • die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet,
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung,
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Leistungsbegutachtung nach Anlage 5.2 FeV durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung und Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.1 FeV (Erläuterung) und und Anlage 6.2.2 FeV Teil1 / Anlage 6.2.2 FeV Teil2
  • der bisherige Führerschein,
  • Kursbescheinigung "Erste Hilfe".

Befristung:

Die Fahrerlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt.

Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf zu stellen.

Eine nochmalige Kursbescheinigung "Erste Hilfe" ist nicht erforderlich.Ferner genügt, falls Sie unter 50 Jahren alt sind, ein Allgemeinmedizinisches Gutachten sowie ein augenärztliches Zeugnis, ansonsten ist auch dann eine Leistungsbegutachtung vorzunehmen.

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt in beiden Fällen € 42,60

Bitte beachten Sie die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz