



„Begleitetes Fahren ab 17“Am 01. Oktober 2006 wurde auch in Hessen "Begleitetes Fahren ab 17" eingeführt Die Antragstellung muss persönlich bei der Führerscheinstelle erfolgen. Nach bestandener Prüfung und nach Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt mit der dann das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B (oder BE ) ohne Begleitung geführt werden. Der Führerschein in Scheckkartenformat kann dann bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. |
| Benötigte Unterlagen: |
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| Zusätzlich: |
werden Angaben des Antragstellers, dessen gesetzlichen Vertreters sowie der Begleitperson(en) erforderlich. Die hierfür vorgegebenen Beiblätter sind hier als Download eingestellt und müssen ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden.
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| Kosten: |
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 52,10 + pro Begleiter € 8,40 und ist bei Antragstellung zu entrichten |
Die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 in Hessen
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