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Führerscheinstelle >> Begleitetes Fahren ab 17
Aktualisiert am: 06.09.2011
Anträge und Formulare
  Begleitetes Fahren ab 17
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„Begleitetes Fahren ab 17“

Am 01. Oktober 2006 wurde auch in Hessen "Begleitetes Fahren ab 17" eingeführt
Das heißt, seit dem 01.10. bzw. 02.10.2006 sind Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule möglich.
Hierfür muss jeweils ein Mindestalter von 16 ½ Jahren erreicht sein.

Die Antragstellung muss persönlich bei der Führerscheinstelle erfolgen.
Antragsformulare erhalten Sie – wie bisher - hier oder bei der Fahrschule. Sie unterscheiden sich nicht von den bisherigen Formularen.

Nach bestandener Prüfung und nach Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt mit der dann das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B (oder BE ) ohne Begleitung geführt werden. Der Führerschein in Scheckkartenformat kann dann bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung,
  • Sehtest
  • Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule

Zusätzlich: werden Angaben des Antragstellers, dessen gesetzlichen Vertreters sowie der Begleitperson(en) erforderlich. Die hierfür vorgegebenen Beiblätter sind hier als Download eingestellt und müssen ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden.
Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt € 52,10
+ pro Begleiter € 8,40
und ist bei Antragstellung zu entrichten
Die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 in Hessen