Hinweis gem. §18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes: Die angegebenen Personen- und Führerscheindaten (z.B. Klasse, Ausstellungsdatum, Listen- und Vordruck- Nr.) werden im Rahmen eines automatischen Verfahrens in einer Führerscheindatei gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes gespeichert. Die Führerscheindatei dient der Übersicht der erteilten Fahrerlaubnisse und deren Inhalte. Die Löschung der allgemeinen Personen- und Führerscheindaten erfolgt 2 Jahre nach dem Tod, ansonsten 110 Jahre nach der Geburt des Fahrerlaubnisinhabers.