



Die soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau entsprechend dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) Zielgruppen: Die Wohnungen sind für Haushalte bestimmt, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können: z.B. Familien und Haushalte mit Kindern Zur Schaffung von Mietwohnungen werden folgende Darlehen angeboten: |
Wichtig: Die Bereitstellung von Landesdarlehen setzt eine Mindestbeteiligung der Gemeinde von 10.000 € /j e Wohneinheit voraus. Die Konditionen dürfen nicht ungünstiger als die oben aufgeführten sein. Fragen Sie zunächst Ihre Stadt/Gemeindeverwaltung, ob die Bereitschaft zur Beteiligung besteht ! Mietpreis und Belegungsbindung Die Wohnungen sind für die Dauer von mindestens 20 Jahren zur Vermietung an Wohnungssuchende bestimmt, die über einen Wohnberechtigunsschein verfügen und die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG um nicht mehr als 10 % überschreiten. Wohnungsgrößen |
Einkommensgrenzen für Mieter: |
| Einpersonenhaushalt | 13.200 € |
| Zweipersonenhaushalt | 19.800 € |
| Dreipersonenhaushalt | 24.310 € |
| Vierpersonenhaushalt | 28.820 € |
| zuzüglich 4.510 € |
für jede weitere im Haushalt lebende Person |

