Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Bauordnungsamt >> Wohnungsbauförderung >> Hessen-Baudarlehen
Aktualisiert am: 15.08.2011
Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen
Eigentumsförderung
  Hessen-Baudarlehen
Hessen Darlehen Bestandserwerb
Mietwohnungsbau - Soziale Wohnraumförderung
Energieeinsparung/ Modernisierung
Solarfoerderung / Holzpelletheizanlage

Hessen-Baudarlehen (HBD)
ein Instrument zur Förderung von Wohneigentum in Hessen

Neu:Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat einen Förderrechner entwickelt mit dem Sie vorab prüfen können, ob Ihr Vorhaben im Bereich der Wohneigentumsförderung evtl. förderfähig ist. Sie finden den Förderrechner unter www.wibank.de und dann unter selbst genutztes Wohneigentum.

Konditionen

  • aktuelle Konditionen
  • weitere 5 Jahre Zinsverbilligung um ca. 15% auf Antrag (Einkommensprüfung)
  • nach spätestens 15 Jahren marktübliche Verzinsung
  • Tilgung zwischen 1,5 - 2,5% + ersparte Zinsen
  • 1% einmaliges Bearbeitungsentgelt
  • Regellaufzeit 30 Jahre
  • Wichtig: Weitere Darlehen aus dem KfW-Eigenheimprogramm sind nicht möglich !

Darlehenshöhe  
Grundbetrag 65.000 €
Grundstückszuschlag 15.000 €
Bei Grundstückspreisen über 150 €/ qm
Quadratmeterpreis X 100
(max. 50.000 €)
 
Kinderzuschlag ab dem 3. Kind 05.000 €
Mindestdarlehen 50.000 €

Eigenkapital

  • Mindestens 15% der Gesamtkosten (Haus + Grundstückskosten) sollen in Form von Eigenkapital eingebracht werden.
  • Eigenkapital kann Bargeld, Guthaben, das bezahlte Grundstück, vorhandene Baumaterialien, sein.

Förderfähige Maßnahmen

Bau oder Ersterwerb von neugeschaffenen Wohngebäuden zur Eigennutzung.

Es können auch in Zukunft nur Bauvorhaben gefördert werden, mit deren Bau vor Bewilligung der Förderungsmittel noch nicht begonnen wurde. Im Falle von Kaufeigenheimen oder Kaufeigentumswohnungen darf der notarielle Kaufvertrag vor Bewilligung der Mittel nicht abgeschlossen sein, es sei denn, der Kaufvertrag enthält einen Rücktrittsvorbehalt zugunsten des Erwerbers für den Fall der Ablehnung des Förderantrages.

  • Wohngebäude mit max. 2 WE (nur 1 WE förderfähig)
  • Eigengenutzte Eigentumswohnungen
  • Ausbau - und Erweiterung bestehender Ein- und Zweifamilienheime um 1 vollständige Wohnung im Rahmen des Generationsverbundnen Wohnens
  • Nicht förderfähig ist die Erweiterung bestehender Wohnungen
  • Es besteht Fördervorrang für Familien mit 2 und mehr Kindern, sowie Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen

Einkommensgrenzen  
Einpersonenhaushalt 22.000 € pro Jahr
Zweipersonenhaushalt 37.000 € pro Jahr
Dreipersonenhaushalt 34.600 € pro Jahr
Vierpersonenhaushalt 44.500 € pro Jahr
Fünfpersonenhaushalt 59.500 € pro Jahr
Jede weitere Person im Haushalt 7.500 € pro Jahr
Kinderzuschlag pro Kind im Haushalt 650 € pro Jahr

Wichtig: Bei Werbungskosten über 920 € kann das Bruttoeinkommen entsprechend höher sein.

Wohnflächengrenzen

Die Wohnungen dürfen folgende Wohnflächengrenzen nicht überrschreiten:

  • Familienheim mit einer Wohnung 150 qm
  • Familienheim mit zwei Wohnungen 200 qm
  • Selbst genutzte Eigentumswohnung 120 qm

Belastungsgrenze

Für die erste und zweite Person im Haushalt sollen netto nach Abzug der Belastung aus der Hausfinanzierung mindestens 1000€ und für jede weitere Person 180 € zur Verfügung stehen.

Die Belastung darf 25% des Familieneinkommens nicht unterschreiten.

Bindungen

Die geförderte Wohnung ist für die Dauer von mindestens 10 Jahren entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Eine Zweckentfremdung, insbesondere das Leerstehenlassen, ist nicht zulässig.