



Hessen-Baudarlehen (HBD) Neu:Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat einen Förderrechner entwickelt mit dem Sie vorab prüfen können, ob Ihr Vorhaben im Bereich der Wohneigentumsförderung evtl. förderfähig ist. Sie finden den Förderrechner unter www.wibank.de und dann unter selbst genutztes Wohneigentum. |
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Konditionen
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Eigenkapital
Förderfähige Maßnahmen Bau oder Ersterwerb von neugeschaffenen Wohngebäuden zur Eigennutzung. Es können auch in Zukunft nur Bauvorhaben gefördert werden, mit deren Bau vor Bewilligung der Förderungsmittel noch nicht begonnen wurde. Im Falle von Kaufeigenheimen oder Kaufeigentumswohnungen darf der notarielle Kaufvertrag vor Bewilligung der Mittel nicht abgeschlossen sein, es sei denn, der Kaufvertrag enthält einen Rücktrittsvorbehalt zugunsten des Erwerbers für den Fall der Ablehnung des Förderantrages.
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Wichtig: Bei Werbungskosten über 920 € kann das Bruttoeinkommen entsprechend höher sein. Wohnflächengrenzen Die Wohnungen dürfen folgende Wohnflächengrenzen nicht überrschreiten:
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Belastungsgrenze Für die erste und zweite Person im Haushalt sollen netto nach Abzug der Belastung aus der Hausfinanzierung mindestens 1000€ und für jede weitere Person 180 € zur Verfügung stehen. Die Belastung darf 25% des Familieneinkommens nicht unterschreiten. Bindungen Die geförderte Wohnung ist für die Dauer von mindestens 10 Jahren entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Eine Zweckentfremdung, insbesondere das Leerstehenlassen, ist nicht zulässig. |

