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Bauordnungsamt >> Wohnungsbauförderung >> Bestandserwerb
Aktualisiert am: 15.08.2011
Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen
Eigentumsförderung
Hessen-Baudarlehen
  Hessen Darlehen Bestandserwerb
Mietwohnungsbau - Soziale Wohnraumförderung
Energieeinsparung/ Modernisierung
Solarfoerderung / Holzpelletheizanlage

Hessen- Darlehen zum Bestandserwerb
Gefördert wird der Ewerb gebrauchten Wohnraumes zur eigenen Nutzung.

Weitere Informationen und Downloads


Kondtionen  
Zinssatz der jeweils aktuelle Zinssatz ist einsehbar unter www.Wibank.de

- wird für 10 Jahre festgeschrieben
Tilgung - Die Tilgung (zwischen 1,5 +2,5 % / Jahr) erfolgt vierteljährlich
Laufzeit - max. 30 Jahre
Darlehenshöhe - bis zu 50% der Gesamtkosten für Gebäude, Grundstück und Erwerbsnebenkosten
-max. 100.000 €

Voraussetzungen

  • Eigenkapital in Höhe von min. 15% der Gesamtkosten
  • Einkommensgrenze Zweipersonenhaushalt 28.000 Euro pro Jahr
  • Einkommensgrenze Dreipersonenhaushalt 34.600 Euro pro Jahr
  • Einkommensgrenze Vierpersonenhaushalt 41.200 Euro pro Jahr
  • jede weitere Person im Haushalt + 6600 Euro /Jahr
  • jedes Kind im Haushalt + 550 Euro/ Jahr
  • Kaufbobjekt sollte sich in der Regel in einem Zustand befinden, der ohne wesentliche Umbauten und Modernisierungen eine dauerhafte Nutzung ermöglicht
  • die finazielle Belastung muss tragbar sein
  • der Antrag auf Gewährung des Darlehens und der Bürgschaft ist vor Abschluss des Kaufvertrages zu stellen

Wohflächengrenzen  
Gebäude mit 1 Wohnung - max. 150 qm
Gebäude mit 2 Wohnungen
(Bei Gebäuden mit zwei Wohnungen soll keine Wohnung die Wohnfläche von 150 qm übersteigen)
- max. 200 qm
Eigentumswohnung - max. 120qm