



Steuervorteile durch DenkmalschutzWer eine Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten in Anspruch nehmen oder den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern geltend machen möchte, benötigt eine Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalpflege, Wiesbaden, die nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und in Abstimmung mit der Bescheinigungsbehörde durchgeführt worden sind. Das Landesamt für Denkmalpflege. bietet die Broschüre Steuer Tipps für Denkmaleigentümer zum Download an sowie die Bescheinigungsrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen |

