


Welche Aufgaben hat die Untere Denkmalschutzbehörde?Im Denkmalschutz versuchen wir, die von den Vorfahren hinterlassenen Kulturgüter zu erhalten und zu pflegen. Dies kollidiert zuweilen mit wirtschaftlichen Interessen. Wir haben aber bisher immer Möglichkeiten gefunden, die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen, egal, ob es sich um Bau- oder Bodendenkmalpflege handelt. Wissenschaftlich ist beides von höchster Bedeutung sowohl für die kreis- als auch für die ortsgeschichtliche Dokumentation. Denkmalschutz und Denkmalpflege werden durch verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben geregelt. Grundlage für unsere Arbeit ist das Hessische Denkmalschutzgesetz . Oberste Denkmalschutzbehörde ist der Minister für Wissenschaft und Kunst, die Untere Denkmalschutzbehörde für den Main-Kinzig-Kreis sind wir. Eine unserer Hauptaufgaben sind denkmalschutzrechtliche Genehmigungen im Rahmen von Bauvorhaben, wobei wir unterscheiden zwischen
Unterstützt werden wir in unserer Arbeit vom Denkmalbeirat; das sind ehrenamtlich tätige Fachleute die uns beratend zur Seite stehen. |
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