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Bauordnungsamt >> Denkmalschutz >> Bodendenkmalpflege (archäoloische Denkmalpflege)
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Bodendenkmalpflege (auch archäologische Denkmalpflege genannt)

Was sind die Aufgaben von archäologischer Denkmalpflege und archäologischem Denkmalschutz ?

Archäologie hat mit Indiana Jones oder mit Schatzsuche rein gar nichts zu tun. Archäologie ist vielmehr eine historische Wissenschaft, welche die schriftlosen Epochen der Menschheitsgeschichte erforscht. Immerhin umfasst die schriftlose Zeit der Menschheitsgeschichte bei uns in Mitteleuropa annähernd 1 Million Jahre. Bodendenkmäler sind die Geschichtsurkunden, die mittels ausgefeilter archäologischer Methoden und mit Hilfe naturwissenschaftlicher Techniken erschlossen und lesbar gemacht werden. Bodendenkmäler sind zum Beispiel Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände wie Scherben, Steingeräte, Skelettreste.

Äußerst wichtig für den Informationsgewinn ist der Fundzusammenhang, der sich in der Regel nur durch fachgerechtes Vorgehen zu erkennen gibt. Laienhafte Grabungen und erst recht Raubgrabungen kommen deshalb der Zerstörung von Geschichtsurkunden gleich.

Aber auch durch Baumaßnahmen, Land-, Forstwirtschaft u.a.m. sind die dicht unter der Eroberfläche liegenden archäologischen Kulturdenkmäler gefährdet und drohen unwiederbringlich zerstört zu werden. Das Hessische Denkmalschutzgesetz regelt durch Schutzmassnahmen den Umgang auch mit diesen Kulturdenkmälern. Zuständig für die Durchführung und Maßnahmen auf Grund dieses Gesetztes sind das Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, sowie die Untere Denmalschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises.

Im Main-Kinzig-Kreis sind ca. 2000 Bodendenkmäler (Fundstellen) registriert. In Gebieten mit Fundstellen ist bei Bauvorhaben die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen; im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung beteiligt.