



Die Gebühren der Bauaufsicht Die Leistungen der Bauaufsichtsbehörde werden nach der Gebührensatzung des Main-Kinzig-Kreises abgerechnet. Grundlage sind zunächst die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ermittelten durchschnittlchen Rohbaukosten. Aus dieser Grundlage wird dann die für die erbrachte Einzelleistung resultiernde Gebühr ermittelt. |
| Durchnittliche Rohbaukosten |
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| Gebührensatzung Main-Kinzig-Kreis |
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| Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |

