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Bauordnungsamt >> Bauaufsicht >> Gebühren
Aktualisiert am: 27.01.2012
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  Gebühren
Aktuelles aus dem Ministerium

Die Gebühren der Bauaufsicht

Die Leistungen der Bauaufsichtsbehörde werden nach der Gebührensatzung des Main-Kinzig-Kreises abgerechnet. Grundlage sind zunächst die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ermittelten durchschnittlchen Rohbaukosten. Aus dieser Grundlage wird dann die für die erbrachte Einzelleistung resultiernde Gebühr ermittelt.

Durchnittliche Rohbaukosten
Gebührensatzung Main-Kinzig-Kreis
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung