Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Vorprüfung beantragt werden. Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Eine sichere Möglichkeit, diese Zweifel auszuräumen, bietet die Bauvoranfrage ( § 66 Hessische Bauordnung).
Der Bauvorbescheid ist 3 Jahre gültig. Er kann auf Antrag um jeweils 1 Jahr verlängert werden.Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.
Welche Bauvorlagen notwendig sind, richtet sich nach der zu prüfenden Frage. Diese muß so konkret sein, dass sie von der Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden kann. Im Zweifelsfall sollte eine frühzeitige Abstimmung des Inhalts des Antrages mit der Bauaufsichtsbehörde erfolgen.