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Bauordnungsamt >> Bauaufsicht >> Baulasten
Aktualisiert am: 28.11.2011
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Baulasten

Sie sind ein Angebot an die Bauherrschaft und geben ihr die Möglichkeit, ein sonst nicht genehmigungsfähiges Vorhaben zulässig zu machen.
Baulasten können nur von den Eigentümern des Grundstücks, auf dem die Baulast ruhen soll, übernommen werden.
Näheres über Ziele und Inhalte sowie das Eintragungsverfahren von Baulasten erfahren Sie hier:
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Bad Soden-Salmünster
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Schlüchtern
Sinntal
Steinau
Wächtersbach
Frau Höger
Tel. 06051-8513904
Frau Hixt
Tel. 06051-8514741
Frau Schmidt
Tel. 06051-8514274
Frau Spieß
Tel. 06051-8514271
  Fax-Nr. für alle Bezirke
06051-8514643