Sie sind ein Angebot an die Bauherrschaft und geben ihr die Möglichkeit, ein sonst nicht genehmigungsfähiges Vorhaben zulässig zu machen. Baulasten können nur von den Eigentümern des Grundstücks, auf dem die Baulast ruhen soll, übernommen werden. Näheres über Ziele und Inhalte sowie das Eintragungsverfahren von Baulasten erfahren Sie hier: