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Bauordnungsamt >> Bauaufsicht >> Baugenehmigung
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Baugenehmigung

Baugenehmigungsverfahren richten sich nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ; diese regelt die Errichtung, Gestaltung, Änderung, Benutzung, Unterhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen. Das Genehmigungsverfahren soll dazu dienen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung während und nach dem Bauvorgang gewahrt wird.

Grundsätzlich sind die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, (§54 HBO) ;sofern die Maßnahme nicht gem. §56 HBO genehmigungsfrei gestellt werden kann, oder grundsätzlich baugenehmigungsfrei (§ 55 HBO) ist.

Wichtig!

Auch bei den genannten baugenehmigungsfreien bzw. genehmigungsfrei gestellten Baumaßnahmen sind die Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Denkmalschutz) an die baulichen und anderen Anlagen und Einrichtungen gestellt sind einzuhalten.

Haben Sie Zweifel, ob ein Vorhaben baugehmigungspflichtig ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unser Rat

Sie können zur Beschleunigung Ihres Genehmigungsverfahrens beitragen. So ist im Zweifel eine frühzeitige Abstimmung über den notwendigen Inhalt des Bauantrages mit der Bauaufsichtsbehörde zu empfehlen.

Ist die Beteiligung von Fachbehörden im Baugenehmigungsverfahren erforderlich, stimmen Sie auch mit diesen Behörden die für deren Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen ab. Sie vermeiden damit Verzögerungen Ihres Baugenehmigungsverfahrens.

Sind Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich, z. B. Ausnahmegenehmigung nach einer Landschaftschutzverordnung oder vom Straßenbauamt ist die Bauherrschaft für die Einholung dieser Genehmigung selbt verantwortlich .