



Die neue Hessische BauordnungSeit dem 1.Oktober 2002 gilt die neue Hessische Bauordnung (HBO) mit umfassenden Änderungen gegenüber dem bisher geltenden Recht.Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist alle Änderungen hier darzustellen , sondern wir uns auf wesentliche Bestandteile im Bereich des Wohnungsbaues beschränken möchten. Eine umfassende Darstellung des neuen Rechts nebst neuer Formulare bieten die Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
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Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Team der Bauaufsicht auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes können Sie sich auch an Ihr Rathaus wenden.
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Nun sollten Sie die Pläne erneut prüfen und erst wenn alles so dargestellt wurde wie Sie es wünschen den Bauantrag unterschreiben.
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