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Bauordnungsamt >> Bauaufsicht >> Bauen ganz einfach
Aktualisiert am: 16.08.2011
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Aktuelles aus dem Ministerium

Die neue Hessische Bauordnung

Seit dem 1.Oktober 2002 gilt die neue Hessische Bauordnung (HBO) mit umfassenden Änderungen gegenüber dem bisher geltenden Recht.Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist alle Änderungen hier darzustellen , sondern wir uns auf wesentliche Bestandteile im Bereich des Wohnungsbaues beschränken möchten. Eine umfassende Darstellung des neuen Rechts nebst neuer Formulare bieten die Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

  • Die Planung: Nachdem die Entscheidung für das Bauvorhaben gefallen und das weitere Verfahren geklärt ist, kann die Entwurfsplanung erstellt werden. Jetzt liegt es an Ihnen noch mal genau zu prüfen, ob das Gezeichnete auch ihren Wünschen entspricht (spätere Änderungen werden in der Regel immer teurer...)

Genehmigungsfreistellung
gem. § 56 HBO
Nur im Bereich qualifizierter Bebauungspläne ohne jede Abweichung für Wohngebäude bis 22m Höhe
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
gem. § 57 HBO
Vorhaben die nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungs-planes liegen bzw. hiervon abweichen bis 22m Höhe
"Normales Baugenehmigungsverfahren"
gem. § 58 HBO
Wird für den Wohnungsbau nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen

Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Team der Bauaufsicht auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes können Sie sich auch an Ihr Rathaus wenden.

  • Insbesondere im Bereich der Genehmigungsfreistellung wird die Eigenverantwortung der Bauherrschaft erheblich ausgeweitet. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass Sie einen und sich über Architekten Ihres Vertrauensdie zu erwartenden Gesamtbaukosten, sowie über das Architektenhonorar informieren. Sie sind eine Junge Familie? Vielleicht können Sie sogar ein zinsgünstiges Darlehen vom Land Hessen (siehe: Wohnungsbauförderung) erhalten. Eine umfassende Übersicht finden Sie unter www.baufoerderer.de
  • Für den Fall, dass Sie sich für ein vereinfachtes Baugnehmigungsverfahren entschieden haben, oder die Verhältnisse dieses erfordern, erstellt der Architekt die zum Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen: (siehe Bauantrag)

• Bauantragsformular
• Lageplan bzw. beglaubigte Flurkartenabzeichnung
mit Eigentümerverzeichnis
• Freiflächenplanung
• Bauzeichnungen/Grundriß/Ansicht/Schnitt
• Baubeschreibungen

Nun sollten Sie die Pläne erneut prüfen und erst wenn alles so dargestellt wurde wie Sie es wünschen den Bauantrag unterschreiben.

  • Die Baugenehmigung: Jetzt sind wir gefordert. Egal ob im vereinfachten oder im normalen Genehmigungsverfahren werden wir uns bemühen Ihnen schnellstmöglich zum gewünschten Ziel zu verhelfen.