



Bauantrag Der Bauantrag ist unmittelbar bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen (Bauvorlagen) beizufügen. Im Regelfall sind erforderlich (bitte in 4-facher Ausfertigung)
Auch bei genehmiungsfrei gestellten Vorhaben nach § 56 HBO ist eine qualifizierte Planung bei der Gemeinde und dem Bauamt einzureichen. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats die Durchführung eines Baugnehmigungsverfahrens fordern. Für die Erstellung der Bauvorlagen einer genehmigungspflichtigen Errichtung und Änderung von Gebäuden sind im Regelfall Architekten und Hochbauingenieure, für kleinere Bauvorhaben ebenfalls Meister bestimmter Fachrichtungen oder diesen gleichgestellte Personen berechtigt. |

