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Bauordnungsamt >> Bauaufsicht >> Barrierefrei behindertengerecht bauen
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Barrierefreies Bauen

Barrieren sind z.B. Treppen, schmale Türen und hohe Bordsteinkanten als Hindernis für den Rollstuhlfahrer oder auch Eltern mit Kinderwagen.
Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien die dazu beitragen sollen insbesondere behinderten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu erleichtern. Vorrangig sei hier der
§ 46 HBO erwähnt erwähnt, sowie die DIN Vorschriften 18025, Teil 1 (rollstuhlgerechte Wohnungen), Teil 2 (bauliche Maßnahmen für sonstige Behinderte und alte Menschen) und DIN 18024 Teil 1 (barrierefreies Bauen von Straßen und öffentl. Plätzen etc.)

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Team oder den Behindertenrat des Main-Kinzig Kreises.
  Broschüre "Barrierefreies Bauen" des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zum Download (3 MB)
Barrierefrei Bauen