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Ausländeramt >> Verlust der dt. Staatsangehörigkeit
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Informationen zum Zuwanderungsgesetz
  Verlust der dt. Staatsangehörigkeit
Einladung von Touristen
elektronischer Aufenthaltstitel

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie haben als deutscher Staatsangehöriger nach dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben?

Dann haben Sie auf Grund des geänderten Staatsangehörigkeitsrechts die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ihr deutscher Pass und Ihr Personalausweis haben keine Gültigkeit mehr.

Sie sind wieder Ausländer geworden und benötigen deshalb einen Aufenthaltstitel.

Die Ausländerbehörde wird Ihnen einfach und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel ausstellen. Haben Sie fünf Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit besessen und in dieser Zeit in Deutschland gelebt, wird Ihnen die unbefristet gültige Niederlassungserlaubnis erteilt. Wenn Sie bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens ein Jahr in Deutschland gelebt haben, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt.